Beitragvon Sitzplatzpenner » Di 28. Aug 2007, 12:52
Bislang ist es so, dass bei einem Urheberrechtsversto? im Internet theoretisch jedes deutsche Amts- oder Landgericht zust?ndig sein kann. Man nennt das auch "fliegenden Gerichtsstand", im Grunde jeder Ort, wo es die M?glichkeit gibt, ins Internet zu gehen. Bestimmte Kammern Berliner und Hamburger Amts- bzw. Landgerichte haben sich einen Ruf erarbeitet, in solchen Sachen besonders kl?gerfreundlich zu sein, sie bejahen eine sog. (Mit-)St?rerhaftung. Das bedeutet, dass der Forenbetreiber daf?r haftbar gemacht werden kann, was der einzelne User postet. Dementsprechend gerne wird vor diesen Gerichten geklagt.
Zur Notwendigkeit der Abmahnung: In anderen Rechtskreisen ist eine f?rmliche Abmahnung entweder erst der zweite Schritt, oder v?llig unbekannt. F?hlt sich jemand in seinen Urheberrechten verletzt (Beispiel: Musikvideo auf Youtube), schickt er eine takedown notice. Wenn keine Reaktion folgt, kann geklagt werden.
In Deutschland gibt es derzeit Bestrebungen, ein paar Sachen zu ?ndern. Zun?chst soll der Gerichtsstand der Wohnort des beklagten privaten Blog- oder Forenbetreibers sein und die Kosten f?r eine Abmahnung im Bagatellbereich (in dem wir uns hier befinden) sollen auf 50 ? gedeckelt werden.
Aus Hamburg wei? ich, dass die Kammern momentan die Zust?ndigkeit vermehrt ablehnen, wohl aus ?berlastung.
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Gebüsch.