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Foros vor Gericht

Verfasst: Mo 27. Aug 2007, 13:31
von seve
ich sage nur Feuerwurst.... :think:



n?heres hier:



http://www.foros.de/



"foros vs. Knieper" anschauen :!: :!: :!:

Verfasst: Mo 27. Aug 2007, 14:00
von P Tau
Objekt nicht gefunden!

Der angeforderte URL konnte auf dem Server nicht gefunden werden. Der Link auf der verweisenden Seite scheint falsch oder nicht mehr aktuell zu sein. Bitte informieren Sie den Autor dieser Seite ?ber den Fehler.



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Error 404

Verfasst: Mo 27. Aug 2007, 14:08
von Achilleus
Doch,doch Herr Tau. Das geht. :mitleid:

Verfasst: Mo 27. Aug 2007, 14:51
von Shaman
Achilleus hat geschrieben:Doch,doch Herr Tau. Das geht. :mitleid:




Es geht wieder ... ich bekam vorhin, nachdem ich kurz drauf kam, dieselbe Fehlermeldung wie Herr Tau. 8)

Verfasst: Mo 27. Aug 2007, 15:46
von Sitzplatzpenner
Da wird sehr bald Schluss sein. Einerseits in Sachen Zust?ndigkeit (Stichwort forum shopping), andererseits in Sachen Notwendigkeit der Abmahnung (Stichwort takedown notice).



Das soll aber nicht hei?en, dass man in der Zwischenzeit nicht doch noch eine Abmahnung bekommen kann, zu dessen Zahlung man verdonnert wird.



Edith meint gerade, dass auch das Impressum zwar nicht ein Abmahnungsgrund ist, aber theoretisch noch f?r ein Bu?geldverfahren gut sein k?nnte.

Verfasst: Di 28. Aug 2007, 12:25
von Calvin
Sitzplatzpenner hat geschrieben:Da wird sehr bald Schluss sein. Einerseits in Sachen Zust?ndigkeit (Stichwort forum shopping), andererseits in Sachen Notwendigkeit der Abmahnung (Stichwort takedown notice).





:think:



[...]



:ka:



Entschuldige bitte, aber auch die Stichworte helfen mir nicht weiter! Wer ist denn k?nftig zust?ndig und warum entf?llt die Notwendigkeit der Abmahnung??? Raff' ich nicht :oops:

Verfasst: Di 28. Aug 2007, 12:52
von Sitzplatzpenner
Bislang ist es so, dass bei einem Urheberrechtsversto? im Internet theoretisch jedes deutsche Amts- oder Landgericht zust?ndig sein kann. Man nennt das auch "fliegenden Gerichtsstand", im Grunde jeder Ort, wo es die M?glichkeit gibt, ins Internet zu gehen. Bestimmte Kammern Berliner und Hamburger Amts- bzw. Landgerichte haben sich einen Ruf erarbeitet, in solchen Sachen besonders kl?gerfreundlich zu sein, sie bejahen eine sog. (Mit-)St?rerhaftung. Das bedeutet, dass der Forenbetreiber daf?r haftbar gemacht werden kann, was der einzelne User postet. Dementsprechend gerne wird vor diesen Gerichten geklagt.



Zur Notwendigkeit der Abmahnung: In anderen Rechtskreisen ist eine f?rmliche Abmahnung entweder erst der zweite Schritt, oder v?llig unbekannt. F?hlt sich jemand in seinen Urheberrechten verletzt (Beispiel: Musikvideo auf Youtube), schickt er eine takedown notice. Wenn keine Reaktion folgt, kann geklagt werden.



In Deutschland gibt es derzeit Bestrebungen, ein paar Sachen zu ?ndern. Zun?chst soll der Gerichtsstand der Wohnort des beklagten privaten Blog- oder Forenbetreibers sein und die Kosten f?r eine Abmahnung im Bagatellbereich (in dem wir uns hier befinden) sollen auf 50 ? gedeckelt werden.



Aus Hamburg wei? ich, dass die Kammern momentan die Zust?ndigkeit vermehrt ablehnen, wohl aus ?berlastung.

Verfasst: Di 28. Aug 2007, 14:13
von Calvin
:daum: Jetzt verstehe auch ich es! Als ?konom muss man m.E. ohnehin unterscheiden, ob dem Urheber durch die Nutzung ein monet?rer Schaden entsteht - ich kann nat?rlich nicht f?r die anderen Wirte in der Feuerwurst sprechen, aber selbst 0,05 ? / Bild h?tte ich nicht ausgegeben. Anders stellt es sich nat?rlich dar, wenn jemand f?r eine eigene Leistung mit dem Bild wirbt und somit auch einen monet?ren Vorteil erzielt.

Die Auffassung der Gerichte scheint dann ja auch in diese Richtung zu gehen.